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Opfer des Kalten Krieges

Bundeskanzleramt sieht keinen Anlaß für Revision in Westdeutschland gefällter Urteile

Zwei Bremer Rechtsanwälte haben die Rehabilitierung westdeutscher Opfer des Kalten Krieges gefordert. Zwischen 1951 und 1968 seien bis zu 10 000 Menschen in der Bundesrepublik unter Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien als Kommunisten oder deren Sympathisanten verurteilt worden, erklärten Heinrich Hannover und Rolf Gössner am Mittwoch. Die beiden Juristen sprachen sich für eine Regelung analog zum SED-Unrechtsbereinigungsgesetz aus. Für die heute noch Lebenden und ihre Hinterbliebenen gehe es dabei häufig um Wiedergutmachungsrenten aus vorher erlittener Haft in Konzentrationslagern sowie um Entschädigung und Anrechnung der Haftzeiten bei der Rentenberechnung.

Hannover sagte, in den Zeiten des Kalten Krieges seien an den Urteilen häufig noch Juristen beteiligt gewesen, die im Hitler-Regime geschult worden seien. Es sei der westdeutschen Justiz damals darum gegangen, die »Opposition gegen Remilitarisierung, Atombewaffnung und andere Staatsaktionen der Adenauer-Ära zu kriminalisieren und mundtot zu machen«. Hannover, der sich in dieser Angelegenheit auch an Bundeskanzler Gerhard Schröder gewandt hat, zeigte sich enttäuscht über dessen Reaktion. Das Bundeskanzleramt habe ihn wissen lassen, es sehe keinen Anlaß für eine Rehabilitierung, weil die Verfahren in Westdeutschland »nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt worden sind«.

jW/AP
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2000, Seite 0, Inland

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