Zum Inhalt der Seite

Macht des Schenkens

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden forcieren im kommenden Jahr nach Angaben ihres Direktors Martin Roth die internationale Kooperation. Ab dem Frühjahr werden die Kunstsammlungen zusammen mit den Staatlichen Museen zu Berlin und den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen München eine große Ausstellung in Peking besorgen. Ein Jahr lang soll im Chinesischen Nationalmuseum »Die Kunst der Aufklärung« präsentiert werden. Zu den knapp 600 Exponaten werden Kunstwerke von Goya bis Gainsborough, Kostüme, Porzellan und wissenschaftliche Instrumente gehören. Es handelt sich um die erste internationale Gastausstellung im Pekinger Nationalmuseum, das nach umfangreicher Erweiterung im Frühjahr als größtes Museum der Welt wiedereröffnet wird.

Kleinere Brötchen wird Roth in Dresden backen. Im Lipsius-Bau wird von Mai bis August eine Ausstellung über die »Macht des Schenkens« bei kanadischen Naturvölkern zu sehen sein. Im Gegenzug werden höfische Geschenke aus den Kunstsammlungen von April bis August in Alert Bay/British-Columbia an der kanadischen Nordwestküste ausgestellt.
Anzeige


Roth wies in seinem Ausblick darauf hin, daß der Personaletat seiner Häuser trotz auf Rekordhöhe gestiegener Besucherzahlen nach wie vor knapp sei. Rund 2,4 Millionen Besucher zählten die Kunstsammlungen bis Ende November, aber Festeinstellungen neuer Mitarbeiter kämen weiterhin nicht in Frage. Als »vorausschauend« bezeichnete der Direktor die Einrichtung einer Abteilung zur Prüfung der Herkunft der Ausstellungsstücke. Es sei wegen vieler Rückgabeforderungen aufgrund diverser Enteignungen in der deutschen Vergangenheit notwendig, hier Klarheit zu schaffen. (dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.12.2010, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!