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Aus: Ausgabe vom 17.12.2010, Seite 5 / Inland

Rheinland-Pfalz mit Schuldenbremse

Mainz. Das Land Rheinland-Pfalz darf ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Die drei Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags von SPD, CDU und FDP beschlossen am Donnerstag einstimmig die Verankerung der sogenannten Schuldenbremse in der Landesverfassung. Danach wird in Artikel 117 der Landesverfassung der Grundsatz eines Haushaltes festgeschrieben, der ohne neue Kredite auskommt. Ausnahmen gelten allerdings zum Ausgleich konjunkturbedingter Defizite im Fall einer Wirtschafts- bzw. Finanzkrise, bei Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen sowie zum Ausgleich von strukturellen Änderungen der Einnahme- oder Ausgabesituation, die das Land nicht zu verantworten hat.

(dapd/jW)