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Vorstoß gegen »Soli« gescheitert

Karlsruhe. Der Solidaritätszuschlag darf weiterhin erhoben werden – auch zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts, das wegen des bisherigen langen Erhebungszeitraums von der Verfassungswidrigkeit des »Soli« ausging. Die Karlsruher Richter machten deutlich, daß eine solche »Ergänzungsabgabe« nicht von vornherein befristet werden müsse. Steuerpflichtige, die Einspruch gegen alle Steuerbescheide eingelegt hatten, müssen die Abgabe nun endgültig entrichten.

(AFP/dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2010, Seite 5, Inland

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