4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 24.08.2010, Seite 12 / Feuilleton

Jauch muß ­bleiben

Das Verwaltungsgericht Köln hat der ARD grünes Licht für die Verpflichtung des Moderators Günther Jauch gegeben. Das Gericht lehnte in einem am Montag veröffentlichten Beschluß den Antrag eines Zuschauers ab, dem Westdeutschen Rundfunk durch eine einstweilige Anordnung die Vertragsunterzeichnung für die geplante Sonntagabend-Talkshow zu untersagen. Der Kläger – ein früherer WDR-Redakteur – hatte die Verpflichtung Jauchs wegen der hohen Kosten als »Verschwendung von Rundfunkgebühren« kritisiert. Das Gericht betonte jedoch, es gebe keinen Anspruch des einzelnen Zuschauers, vor Gericht auf die Programmgestaltung Einfluß zu nehmen. Das sei allein Sache der Rundfunkgremien.

(apn/jW)

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