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Verena Becker muß vor Gericht

Stuttgart. Das frühere RAF-Mitglied Verena Becker muß sich wegen des Attentates auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 demnächst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verantworten. Wie das OLG am Mittwoch mitteilte, wurde das Hauptverfahren gegen Becker eröffnet und die Anklage der Bundesanwaltschaft unverändert zugelassen. Mit dem Beginn des Prozesses sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2010, Seite 5, Inland

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