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Aus: Ausgabe vom 03.07.2010, Seite 1 / Inland

Leerverkaufsverbot beschlossen

Berlin. Eine besondere Form von riskanten Börsenwetten wird verboten. Der Bundestag beschloß am Freitag mit den Stimmen der Koalition ein Verbot aller sogenannten ungedeckten Leerverkäufe. Dabei verkaufen Anleger Papiere, die sich nicht in ihrem Besitz befinden und die sie nicht vorher geliehen haben. Mit dem Gesetz werden nicht nur ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen aus dem Bereich der Euro-Zone verboten, sondern auch der Abschluß von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedsstaaten, sogenannte Credit Default Swaps (CDS). Eine ursprünglich geplante Ermächtigung für das Bundesfinanzministerium, bestimmte schädliche Finanzinstrumente per Verordnung verbieten zu können, wurde in den Ausschußberatungen aus dem Gesetz gestrichen.

(ddp/jW)