Zum Inhalt der Seite

Rumänien: Gericht kippt »Sparpaket«

Bukarest. Das rumänische Verfassungsgericht hat das sogenannte Sparprogramm der Regierung gekippt. Dem Urteil vom Freitag zufolge ist die Kürzung der Renten um 15 Prozent sowie der Beamtengehälter um 25 Prozent verfassungswidrig. Eine Begründung dafür lieferte das Gericht nicht. Die Entscheidung dürfte die Auszahlung der nächsten Tranche eines Milliardenkredits des Internationalen Währungsfonds (IWF) verzögern. Die Regierung denkt nun über Steuererhöhungen nach.

(apn/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!