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Klage der Grünen ­abgewiesen

Karlsruhe. Eine Klage der Grünen-Bundestagsfraktion gegen den Heiligendamm-Einsatz der Bundeswehr ist am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. Die Parlamentarier hatten in einer Organklage geltend gemacht, die massive Verwendung von Soldaten während des G-8-Gipfels 2007 sei ein verfassungswidriger Inlandseinsatz gewesen. Damals hatten über 2000 Soldaten zum Teil direkte Unterstützung für die Polizeikräfte im Vorgehen gegen Demonstranten geleistet. Die Karlsruher Richter ließen offen, ob der Einsatz verfassungsgemäß war. Sie begründeten ihre Entscheidung formal damit, daß nur unmittelbar Betroffene, nicht aber eine Bundestagsfraktion, entsprechende Klagen einreichen könnten.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.06.2010, Seite 5, Inland

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