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26.05.2010
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Dokumentiert: Konvention über Nuklearwaffen
Die Entwicklung, das Testen, die Produktion, die Lagerung, der Transfer, der Einsatz und die Drohung eines Einsatzes von Atomwaffen werden untersagt. Dies sieht der Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention (Model Nuclear Weapons Convention – NWC) vor, der von der UNO veröffentlicht wurde. Die Atommächte werden darin verpflichtet, ihre Arsenale und Sprengköpfe sowie ihre Transportsysteme in einer festgelegten Zeit zu zerstören.
Ob die Staaten diese Vereinbarungen einhalten, werden internationale Überwachungen und Nachprüfungen, einschließlich Inspektionen, Satellitenaufnahmen und Strahlungssensoren aufdecken. Es sollen Anreize für die Einhaltung der Vereinbarungen, wie z.B. der Austausch von Technologien, geschaffen werden, aber auch Mechanismen, um Zuwiderhandlungen vorzubeugen oder abzuwenden. Diese beinhalten den Verlust von Privilegien, Abstriche bei der technologischen Hilfe, Handelssanktionen oder ein Eingreifen des Sicherheitsrates bzw. der Vollversammlung, die weitere Sanktionen beschließen können. Einzelpersonen, die einen Verstoß durch Regierungen aufdecken, werden geschützt. Die Entwicklung, der Besitz und der Einsatz von Atomwaffen durch einzelne oder nichtstaatliche Gruppen wird zu einem internationalen Verbrechen erklärt. (…)
Der Modellentwurf umreißt eine Serie von Schritten für die weltweite Zerstörung aller Atomwaffen: Reduktion der gelagerten Arsenale, Entnahme atomarer Waffen aus ihren Bereitschaftsstellungen, Rückzug aller Atomwaffen aus ihren Stationierungsorten, Entfernung der Sprengköpfe von Trägerraketen und U-Booten, Unschädlichmachen von Sprengköpfen und Unterstellung sämtlichen nuklearen Materials unter internationale Kontrolle. Zuerst werden von den USA und Rußland die tiefsten Einschnitte in ihre atomaren Arsenale verlangt, dann folgt ein umfassender Plan, der für alle Nationen gleich gelten wird. (…)
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