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Böse Menschen haben keine ...

Der Rechtsstreit um den KZ-Besuch des mittlerweile 106jährigen Entertainers Johannes Heesters 1941 in Dachau ist durch einen Vergleich beendet worden, wie das Kammergericht Berlin am Donnerstag mitteilte. Der Publizist Volker Kühn erklärte demnach in der mündlichen Verhandlung, er sei weiterhin davon überzeugt, daß Heesters in Dachau auch aufgetreten sei. Er werde diesen aber nicht mehr als Lügner bezeichnen, wenn er das bestreite. Kühn darf nicht wiederholen, daß Heesters seine gesanglichen Darbietungen im KZ stets bagatellisiert und bestritten hat. Aus dem, was von dem Besuch dokumentiert ist, geht nicht eindeutig hervor, daß Heesters auch gesungen hat. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.04.2010, Seite 13, Feuilleton

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