Böse Menschen haben keine ...
Der Rechtsstreit um den KZ-Besuch des mittlerweile 106jährigen
Entertainers Johannes Heesters 1941 in Dachau ist durch einen
Vergleich beendet worden, wie das Kammergericht Berlin am
Donnerstag mitteilte. Der Publizist Volker Kühn erklärte
demnach in der mündlichen Verhandlung, er sei weiterhin davon
überzeugt, daß Heesters in Dachau auch aufgetreten sei.
Er werde diesen aber nicht mehr als Lügner bezeichnen, wenn er
das bestreite. Kühn darf nicht wiederholen, daß Heesters
seine gesanglichen Darbietungen im KZ stets bagatellisiert und
bestritten hat. Aus dem, was von dem Besuch dokumentiert ist, geht
nicht eindeutig hervor, daß Heesters auch gesungen hat.
(AFP/jW)
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