-
19.04.2010
- → Feuilleton
Dresdener Kunstfreiheit
Das Gemälde mit der nackt dargestellten Dresdner
Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) darf wieder gezeigt
werden. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hob am Freitag ein
anderslautendes Urteil des Dresdner Landgerichts vom 3. Dezember
auf. Aus Sicht des OLG ist das Bildnis von der Meinungs- und
Kunstfreiheit gedeckt. Das Gemälde der Künstlerin Erika
Lust zeigt Orosz nur mit Strapsen bekleidet vor der
berüchtigten Waldschlößchenbrücke im Dresdner
Elbtal, das deshalb im Juli 2009 vion der UNESCO-Liste des
Weltkulturerbes gestrichen worden war. Die Vorsitzende Richterin
sagte, das Bild sei eine »satirische Darstellung eines
aktuellen politischen Geschehens«. Der Körper der
Bürgermeisterin sei eine fiktionale Darstellung. In der
Urteilsbegründung heißt es: Die Nacktheit von Orosz
könne »ohne weiteres als allegorische Darstellung der
Unmöglichkeit oder Unfähigkeit zur Abwendung des
Verlustes des UNESCO-Welterbetitels verstanden werden«.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton
