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Dresdener Kunstfreiheit

Das Gemälde mit der nackt dargestellten Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) darf wieder gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hob am Freitag ein anderslautendes Urteil des Dresdner Landgerichts vom 3. Dezember auf. Aus Sicht des OLG ist das Bildnis von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Das Gemälde der Künstlerin Erika Lust zeigt Orosz nur mit Strapsen bekleidet vor der berüchtigten Waldschlößchenbrücke im Dresdner Elbtal, das deshalb im Juli 2009 vion der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes gestrichen worden war. Die Vorsitzende Richterin sagte, das Bild sei eine »satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens«. Der Körper der Bürgermeisterin sei eine fiktionale Darstellung. In der Urteilsbegründung heißt es: Die Nacktheit von Orosz könne »ohne weiteres als allegorische Darstellung der Unmöglichkeit oder Unfähigkeit zur Abwendung des Verlustes des UNESCO-Welterbetitels verstanden werden«.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.04.2010, Seite 13, Feuilleton

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