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Erwerbslose dürfen Geld zurücklegen

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag einem höheren Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger sowie Milliardenzuschüssen des Bundes für die Sozialkassen zugestimmt. Das neue Gesetz sieht vor, daß die Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig 750 Euro statt bisher 250 Euro pro Lebensjahr behalten dürfen, sofern sie das Geld für die Altersvorsorge zurücklegen. Zudem werden krisenbedingte Einnahmeausfälle der Sozialkassen übernommen. Anstatt wie bisher üblich über ein Darlehen, soll ein entsprechender Zuschuß gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet nach Regierungsangaben in diesem Jahr mit einem Fehlbetrag der Kassen von 12,8 Milliarden Euro. Das Gesetz war bereits Anfang März vom Bundestag verabschiedet worden. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2010, Seite 5, Inland

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