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Aus: Ausgabe vom 25.02.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Anleitung zum Handeln

»Die Organisierung in Gewerkschaften und die Wahl von Betriebsräten sind Mittel, der Willkür Grenzen zu setzen. Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. (...) Wirkliche Mitbestimmungsrechte bestehen bei sogenannten sozialen Angelegenheiten, wie der Anordnung von Überstunden oder Kurzarbeit. Hier entscheidet im Zweifelsfall die Einigungsstelle, was dem Betriebsrat eine gewichtige Druckmöglichkeit gibt.«

Ulrike Schramm-de Robertis, Daniel Behruzi: Ihr kriegt mich nicht klein. Eine Discounter-Angestellte kämpft um ihre Rechte. Taschenbuch, Kiepenheuer&Witsch 1161, 208 Seiten, 7,95 Euro