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Aus: Ausgabe vom 20.02.2010, Seite 2 / Inland

Schuldner dürfen Fahrzeug behalten

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Schuldnern bei einer Zwangsvollstreckung gestärkt. Ein Auto, das der Ehepartner des Schuldners für die Fahrten zu seinem Arbeitsplatz braucht, sei unpfändbar, entschied der BGH in Karlsruhe. Durch die Einziehung des Fahrzeugs wäre die wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie gefährdet. Welcher Ehepartner das Auto für seine Erwerbstätigkeit benötige, sei nicht entscheidend, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluß. (ddp/jW)

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