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Aus: Ausgabe vom 23.01.2010, Seite 12 / Feuilleton

Bayrisches Thüringen

Sei kein Trauerkloß: Für Thüringer Klöße gibt es keinen besonderen Markenschutz. Das Bundespatentgericht in München lehnte am Freitag den geografischen Schutz des Begriffs ab. Die Richter argumentierten, Thüringer Klöße würden mittlerweile zu etwa 90 Prozent in Bayern und Sachsen hergestellt. Der Begriff habe sich längst von einer Herkunfts- zu einer Gattungsbezeichnung gewandelt. (ddp/jW)

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