Zum Inhalt der Seite

Bayrisches Thüringen

Sei kein Trauerkloß: Für Thüringer Klöße gibt es keinen besonderen Markenschutz. Das Bundespatentgericht in München lehnte am Freitag den geografischen Schutz des Begriffs ab. Die Richter argumentierten, Thüringer Klöße würden mittlerweile zu etwa 90 Prozent in Bayern und Sachsen hergestellt. Der Begriff habe sich längst von einer Herkunfts- zu einer Gattungsbezeichnung gewandelt. (ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 23.01.2010, Seite 12, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!