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23.01.2010
- → Feuilleton
Bayrisches Thüringen
Sei kein Trauerkloß: Für Thüringer Klöße
gibt es keinen besonderen Markenschutz. Das Bundespatentgericht in
München lehnte am Freitag den geografischen Schutz des
Begriffs ab. Die Richter argumentierten, Thüringer
Klöße würden mittlerweile zu etwa 90 Prozent in
Bayern und Sachsen hergestellt. Der Begriff habe sich längst
von einer Herkunfts- zu einer Gattungsbezeichnung gewandelt.
(ddp/jW)
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