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Hartz-IV-Bezieher dürfen anmieten
Essen. Hartz-IV-Bezieher müssen nicht in
Obdachlosenunterkünften wohnen. Das hat das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am Dienstag in einem
Eilverfahren entschieden. Die Essener Richter gaben damit einem
59jährigen recht, der aus einem ihm von der
Hartz-IV-Behörde zugewiesenen Zimmer in einem
Übergangsheim ohne deren Zustimmung in eine selbst angemietete
Wohnung gezogen war.
Der Mann sei dazu berechtigt gewesen, betonten die Richter. Die Hartz-IV-Behörde hatte sich vorab geweigert, die Kosten der neuen Wohnung zu übernehmen. Nach dem Umzug wollte sie dem Kläger weiter nur die Mietkosten für das Heimzimmer in Höhe von 184 Euro erstatten.
Die Richter sprachen dem Kläger mit 323 Euro pro Monat für 16 Monate nun ebenfalls nicht die verlangte monatliche Miete inklusive Nebenkosten in Höhe von 380 Euro zu. (AP/jW)
Der Mann sei dazu berechtigt gewesen, betonten die Richter. Die Hartz-IV-Behörde hatte sich vorab geweigert, die Kosten der neuen Wohnung zu übernehmen. Nach dem Umzug wollte sie dem Kläger weiter nur die Mietkosten für das Heimzimmer in Höhe von 184 Euro erstatten.
Die Richter sprachen dem Kläger mit 323 Euro pro Monat für 16 Monate nun ebenfalls nicht die verlangte monatliche Miete inklusive Nebenkosten in Höhe von 380 Euro zu. (AP/jW)
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