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Aus: Ausgabe vom 21.11.2009, Seite 13 / Feuilleton

Sarrazin

Laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin handelt es sich bei den Äußerungen des Bundesbankvorstands Thilo Sarrazin im Lettre-Magazin Nr. 86 nicht um Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. Die Behörde hat ihre Ermittlungen gegen den früheren SPD-Finanzsenator eingestellt, wie sie am Freitag mitteilte. Sarrazin hatte türkischen und arabischen Einwanderern unterstellt, sie seien »weder integrationswillig noch integrationsfähig«, hätten »keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel« und produzierten »ständig neue kleine Kopftuchmädchen«. (AFP/jW)

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