Zum Inhalt der Seite

Sarrazin

Laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin handelt es sich bei den Äußerungen des Bundesbankvorstands Thilo Sarrazin im Lettre-Magazin Nr. 86 nicht um Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. Die Behörde hat ihre Ermittlungen gegen den früheren SPD-Finanzsenator eingestellt, wie sie am Freitag mitteilte. Sarrazin hatte türkischen und arabischen Einwanderern unterstellt, sie seien »weder integrationswillig noch integrationsfähig«, hätten »keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel« und produzierten »ständig neue kleine Kopftuchmädchen«. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2009, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!