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21.11.2009
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Ein schönes Paar
Ab sofort gibt es neben dem Print- auch das Onlineprobeabo
Die junge Welt kann nicht durch eine andere Zeitung ersetzt werden. Vor dieser Erkenntnis muß man aber erst einmal wissen, daß es diese Zeitung gibt. Deshalb werben wir zur Zeit verstärkt um Probeabos. Viele erreichen uns über das Netz: Internetnutzer wollen wissen, wie sich eine gedruckte junge Welt anfühlt. Und sie machen die Erfahrung, daß die gedruckte Ausgabe einige Vorzüge bereithält: So ist die tägliche Orientierung auf den klar gegliederten Seiten einfacher, weil sie nach redaktionellen Gesichtspunkten hierarchisiert sind. Im Internet scrollt man eine lange Liste von scheinbar gleichgewichtigen Artikeln herunter, was die Auswahl erschwert. Auf der anderen Seite bietet die Internetausgabe eine Reihe von zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten an: von der Textrecherche über ausführliche Themenordner und ein umfangreiches Archiv, um nur einige zu nennen.
Online und Print ergänzen sich also bei der jungen Welt bestens. Es lohnt sich deshalb für Internetnutzer, ein dreiwöchiges Printabo auszuprobieren. Neu ist aber, daß man auch ein dreiwöchiges Onlineprobeabo kostenlos nutzen kann. Wir wollen damit unsere Printabonnenten davon überzeugen, daß es Sinn macht, neben dem Printabo auch ein Onlineabo abzuschließen. Sie kostet das nur fünf Euro im Monat zusätzlich. Falls Sie dieses Angebot nutzen oder weiterempfehlen wollen, beachten Sie bitte, daß es nur bis zum Jahresende gilt. Schauen Sie doch mal auf jeden Fall rein und machen Sie sich ihr eigenes Bild unter www.jungewelt.de.
Aktionsbüro
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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