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»Soli«-Zuschlag auf dem Prüfstand

Hannover. Der Solidaritätszuschlag kommt 18 Jahre nach seiner Einführung erneut vor Gericht auf den Prüfstand. Wie das niedersächsische Finanzgericht am Donnerstag in Hannover mitteilte, werde es am 25. November über eine Klage gegen den »Soli« verhandeln. Der Kläger argumentiert demnach, daß es sich bei dem Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer um eine Ergänzungsabgabe handle, »die nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt erhoben werden dürfe«. Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 erstmals eingeführt. Er beläuft sich derzeit auf 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer und bringt jährlich rund zwölf Milliarden Euro.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.11.2009, Seite 5, Inland

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