-
12.11.2009
- → Inland
Kündigung von Betriebsräten illegal
Osnabrück. Die Kündigung von fünf
Ersatz-Betriebsratsmitgliedern des insolventen Osnabrücker
Automobilherstellers Karmann war unrechtmäßig und
muß zurückgenommen werden. Dies entschied das
örtliche Arbeitsgericht am Dienstag einem Online-Bericht der
Neuen Osnabrücker Zeitung zufolge. Geklagt hatten demnach
fünf sogenannte Nachrücker, die vertretungsweise an
Betriebsratssitzungen teilgenommen hatten. Deshalb stünden sie
laut Betriebsverfassungsgesetz unter rückwirkendem
Kündigungsschutz, erklärte Arbeitsrichter Thomas
Schrader. Für die Frist von einem Jahr nach der
Betriebsratszugehörigkeit sei eine Kündigung
unzulässig. Laut NOZ sind derzeit noch über 1000
Kündigungsschutzklagen von Karmann-Beschäftigten vor dem
Osnabrücker Arbeitsgericht anhängig. Zur Zeit verhandeln
die Eigentümerfamilien mit dem VW-Konzern über einen
möglichen Einstieg bei beim Autobauer. Strittig ist vor allem
der Kaufpreis
(jW)
(jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
