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Kündigung von ­Betriebsräten illegal

Osnabrück. Die Kündigung von fünf Ersatz-Betriebsratsmitgliedern des insolventen Osnabrücker Automobilherstellers Karmann war unrechtmäßig und muß zurückgenommen werden. Dies entschied das örtliche Arbeitsgericht am Dienstag einem Online-Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung zufolge. Geklagt hatten demnach fünf sogenannte Nachrücker, die vertretungsweise an Betriebsratssitzungen teilgenommen hatten. Deshalb stünden sie laut Betriebsverfassungsgesetz unter rückwirkendem Kündigungsschutz, erklärte Arbeitsrichter Thomas Schrader. Für die Frist von einem Jahr nach der Betriebsratszugehörigkeit sei eine Kündigung unzulässig. Laut NOZ sind derzeit noch über 1000 Kündigungsschutzklagen von Karmann-Beschäftigten vor dem Osnabrücker Arbeitsgericht anhängig. Zur Zeit verhandeln die Eigentümerfamilien mit dem VW-Konzern über einen möglichen Einstieg bei beim Autobauer. Strittig ist vor allem der Kaufpreis

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2009, Seite 4, Inland

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