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Leipzig: Niederlage für Flughafengegner

Karlsruhe. Die Gegner von Nacht- und Militärflügen am Airport Leipzig/Halle haben eine juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch die Annahme ihrer Verfassungsbeschwerde ab. Die behauptete Gefahr terroristischer Anschläge infolge der militärischen Nutzung des Transportflughafens sei so gering, daß dieser Umstand »nicht in die Interessensabwägung einbezogen werden« müsse, so die Richter. Die Behauptung, auf dem Flughafen Leipzig/Halle könne es zu regulären kriegerischen Auseinandersetzungen mit zivilen Kollateralschäden kommen, nannten die Bundesverfassungsrichter am Mittwoch »völlig aus der Luft gegriffen«.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.11.2009, Seite 4, Inland

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