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Leipzig: Niederlage für Flughafengegner
Karlsruhe. Die Gegner von Nacht- und Militärflügen am
Airport Leipzig/Halle haben eine juristische Niederlage erlitten.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch die Annahme ihrer
Verfassungsbeschwerde ab. Die behauptete Gefahr terroristischer
Anschläge infolge der militärischen Nutzung des
Transportflughafens sei so gering, daß dieser Umstand
»nicht in die Interessensabwägung einbezogen
werden« müsse, so die Richter. Die Behauptung, auf dem
Flughafen Leipzig/Halle könne es zu regulären
kriegerischen Auseinandersetzungen mit zivilen
Kollateralschäden kommen, nannten die Bundesverfassungsrichter
am Mittwoch »völlig aus der Luft
gegriffen«.(AP/jW)
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