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Bohlenismus

Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein befreiter Furz.« Wenn Dieter Bohlen die Kandidaten der Castingshow »Deutschland sucht den Superstar« (»DSDS«) so und ähnlich beleidigt, ist das Kunst. So hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag höchstrichterlich entschieden. Es hat damit eine Klage von RTL in letzter Instanz abgewiesen. Die Künstlersozialkasse hatte Beiträge in Höhe von 173500 Euro gefordert. RTL verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Juroren träten nicht als Künstler auf, sondern erbrächten »sachgerechte und pragmatische Expertenleistungen«. Ihre Hauptarbeit sei die Bewertung der Kandidaten. »Es geht um eine Demokratisierung der Möglichkeit, Superstar zu werden«, trug RTL-Anwalt Martin Reufels vor. Die obersten Sozialrichter mochten sich dem nicht anschließen, nachdem sie am Vorabend Sendeausschnitte im Umfang mehrerer Stunden gesichtet hatten. »Die Leute werden vorgeführt und führen sich selber vor«, urteilte der Vorsitzende Richter Ulrich Hambüchen. Daß Bohlen sich nicht um »die Grenzen des guten Geschmacks« kümmere, spiele keine Rolle. Auf die »Gestaltungshöhe« der unterhaltenden Kunst komme es bei der Künstlersozialabgabe nicht an. (AFP/ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2009, Seite 13, Feuilleton

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