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Verfassungsrichter stützen Neonazis

Karlsruhe. Eine Demonstration von Neonazis darf nicht allein wegen der erwarteten Teilnahme von Anhängern der militanten »Autonomen Nationalisten« verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht betont. Das Gericht reichte am Montag die Begründung dafür nach, warum es eine Kundgebung der rechten Szene am Samstag in Dortmund genehmigt hatte und damit ein von zwei Gerichtsinstanzen bestätigtes Verbot des Dortmunder Polizeipräsidenten aufhob. Es sei davon auszugehen gewesen, daß sich militante Neonazis in der Minderheit befinden würden, hieß es weiter.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.09.2009, Seite 2, Inland

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