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Mitnahme von Müll nicht strafbar

Mannheim. Im Streit über Kündigungen wegen Bagatelldelikten hat sich das Arbeitsgericht Mannheim auf die Seite eines Beschäftigen gestellt. Zur Verhandlung stand am Donnerstag der Fall eines Müllmanns an, der fristlos gekündigt wurde, weil er ein Reisebett aus dem Müll genommen haben soll, um es für seine kleine Tochter zu nutzen. Das Gericht entschied, daß die fristlose Kündigung nicht das notwendige Maß der Verhältnismäßigkeit erfülle. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.07.2009, Seite 4, Inland

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