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Mitnahme von Müll nicht strafbar
Mannheim. Im Streit über Kündigungen wegen
Bagatelldelikten hat sich das Arbeitsgericht Mannheim auf die Seite
eines Beschäftigen gestellt. Zur Verhandlung stand am
Donnerstag der Fall eines Müllmanns an, der fristlos
gekündigt wurde, weil er ein Reisebett aus dem Müll
genommen haben soll, um es für seine kleine Tochter zu nutzen.
Das Gericht entschied, daß die fristlose Kündigung nicht
das notwendige Maß der Verhältnismäßigkeit
erfülle. (AP/jW)
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