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Verbot

Das Hamburger Landgericht hat das Kinderbuch »Die doppelte Pippielotta« »wegen zu großer Ähnlichkeiten mit den »Pippi Langstrumpf«-Geschichten von Astrid Lindgren verboten. Das im Märchenbuchverlag Manfred Hueber erschienene Werk sei als Plagiat eingestuft worden, teilte der Anwalt der Lindgren-Erben am Donnerstag in Hamburg mit. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um eine unfreie Bearbeitung, die einer Einwilligung der Lindgren-Erben bedurft hätte. Das Buch erscheine wie eine Fortschreibung der berühmten Kinderbuchreihe der 2002 verstorbenen schwedischen Schriftstellerin.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2009, Seite 13, Feuilleton

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