18.07.2009 / Feuilleton / Seite 13

Verbot

Das Hamburger Landgericht hat das Kinderbuch »Die doppelte Pippielotta« »wegen zu großer Ähnlichkeiten mit den »Pippi Langstrumpf«-Geschichten von Astrid Lindgren verboten. Das im Märchenbuchverlag Manfred Hueber erschienene Werk sei als Plagiat eingestuft worden, teilte der Anwalt der Lindgren-Erben am Donnerstag in Hamburg mit. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um eine unfreie Bearbeitung, die einer Einwilligung der Lindgren-Erben bedurft hätte. Das Buch erscheine wie eine Fortschreibung der berühmten Kinderbuchreihe der 2002 verstorbenen schwedischen Schriftstellerin.

(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/128323.verbot.html