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»Mai-Randalierer« erhält Bewährungsstrafe

Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitag ein erstes Urteil im Zusammenhang mit Ausschreitungen rund um den 1. Mai in Berlin erlassen. Ein 57jähriger wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Familienvater in der Walpurgisnacht in einer Gruppe gewalttätiger Randalierer aufgehalten. Er selbst habe zwei Glasflaschen in Richtung von Polizeibeamten geworfen. Der Angeklagte habe die Vorwürfe unumwunden eingeräumt.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2009, Seite 2, Inland

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