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Schmerzensgeld ­anrechnungsfrei

Aachen. Schmerzensgeld und darauf gezahlte Zinsen dürfen Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Schmerzensgeld diene nicht der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, sondern dem Ausgleich immaterieller Schäden und der Genugtuung für erlittenes Unrecht. Der Schutz des Schmerzensgeldes erfasse auch die Zinseinkünfte, erklärte die 23. Kammer des Gerichts.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.05.2009, Seite 4, Inland

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