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Lohnklau

Angeworben und abgezockt

Es geht um Tausende Euro: Auszubildende eines Altenburger Pflegebetriebs wurden vielfach um ihren Lohn gebracht. Der Unterstützerkreis stellt nun die Arbeit ein

Von Kim Chi Luu
Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie
In prekären Branchen wie der Pflege geht das größte Diebstahlrisiko gerne auch mal vom Chef aus

Schauplatz: Ein Pflegebetrieb in Altenburg, 30 Kilometer von Gera entfernt. Delikt: Lohndiebstahl im großen Stil, über acht Monate lang. Im Februar hatte der Pflegedienst Steffi Hose für Schlagzeilen gesorgt, weil er dutzenden von Auszubildenden, die über Vermittlungsagenturen aus Vietnam angeheuert worden waren, den Lohn vorenthalten haben sollte. Es folgten Gerichtsverfahren, doch trotz eines Urteils zugunsten der jungen Arbeiter warten viele noch immer auf ihr Geld. Dennoch wird sich der Unterstützerkreis für die Auszubildenden nun auflösen, wie Beteiligte jW am Sonnabend mitteilten. Die Begleitung sei von Anfang an nur als Übergangslösung gedacht gewesen, hieß es zur Begründung. Die eigentlichen Ursachen des Problems anzugehen, sei indes Aufgabe anderer Institutionen.

Ein Schritt zurück: Anfang des Jahres hatte jW berichtet, dass die Azubis des Betriebes in teilweise miserablen Unterkünften untergebracht gewesen waren. Dafür zahlte die Firma zwar ein schmales Geld, behielt die Ausbildungsvergütungen aber zu großen Teilen ein. Statt Geld nach Hause schicken zu können – in Vietnam beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst umgerechnet nur 280 Euro – mussten die jungen Menschen selbst um Unterstützung bitten.

Im Juni fanden dann einige der letzten Gerichtsverhandlungen in der Sache statt. Das Urteil fiel nach Angaben des Unterstützerkreises zugunsten der Betroffenen aus: Ausstehende Ausbildungsvergütungen müssen gezahlt und Gehälter korrigiert werden. Kosten für Unterkunft, Strom, Internet und Mittagessen, die zuvor von der Vergütung abgezogen worden waren, dürften nicht auf diese Weise auf die Azubis abgewälzt werden. Für einige geht es um 8.000 bis 10.000 Euro.

Recht zu bekommen heißt aber noch nicht, zu seinem Recht zu kommen: Einige der Opfer haben inzwischen Zahlungen erhalten, andere warten weiterhin. Dabei hätte die Lohnnachzahlung spätestens bis zum 30. Juni erfolgen müssen. Bei einigen Klagen sprach das Gericht den Azubis außerdem eine Entschädigung zu. Manche der Auszubildenden haben Altenburg inzwischen verlassen, neue Wohnungen und Ausbildungsplätze gefunden und versuchen, den Fall abzuschließen. Andere warten weiterhin auf ausstehende Zahlungen, ohne ausreichend darüber informiert zu werden, welche Schritte nach einem gewonnenen Verfahren folgen und wer zuständig ist, wenn der ehemalige »Arbeitgeber« dennoch nicht zahlt. Nach Angaben des Unterstützerkreises sind in einzelnen Fällen bereits Zahlungsfristen verstrichen, so dass weitere Mahnungen erforderlich wurden.

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Viele der Betroffenen sind Anfang zwanzig und sind erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in Deutschland. Einige hätten, so der Unterstützerkreis, durch die Erfahrungen mit dem Betrieb und den juristischen Institutionen einen Teil des Vertrauens verloren, mit dem sie nach Deutschland gekommen waren.

Wo institutionelle Unterstützung an ihre Grenzen stieß, sprangen zunehmend solidarische Strukturen ein. Die Unterstützungsarbeit von solidarischen Menschen in Berlin reichte von Begleitungen zu Gerichtsterminen und der Vermittlung von Rechtsberatung über Übersetzungen bis hin zu ganz unmittelbarer finanzieller Hilfe. Als die Ausbildungsvergütungen ausblieben, wurden durch einen Spendenaufruf etwa 6.500 Euro gesammelt und an die Betroffenen weitergegeben. Auch in Leipzig entstand eine solidarische Begleitgruppe. Zur nun anstehenden Einstellung der Arbeit hieß es, ein kleiner Kreis ehrenamtlicher Personen könne nicht dauerhaft die Beratung und Absicherung ersetzen, die eigentlich durch Gewerkschaften, Beratungsstellen und andere institutionelle Strukturen gewährleistet werden müssten.

Der Berliner Unterstützerkreis kritisierte gegenüber jW außerdem, dass im Fokus der Berichterstattung meistens die ausländischen Vermittlungsagenturen, die hohen Vermittlungsgebühren oder die vermeintlich mangelnden Sprachkenntnisse der Betroffenen stehen. »Damit wird Verantwortung verschoben. Die Altenburger Azubis wurden nicht ausgebeutet, weil ihr Deutsch nicht gut genug war. Gute Sprachkenntnisse schützen nicht vor Ausbeutung. Die Betroffenen legten die für Ausbildung und Aufenthalt verlangten Nachweise vor. Sie arbeiteten in einem deutschen Unternehmen, auf deutschem Boden und unter deutschem Arbeitsrecht«, sagte einer der Beteiligten.

Die vietnamesischen Auszubildenden stehen exemplarisch für ein System internationaler Anwerbung, das inzwischen in vielen Regionen und Branchen zum festen Bestandteil der deutschen Arbeitsmarkt- und Erwerbsmigrationspolitik geworden ist. Diese war in den vergangenen Jahren gezielt darauf ausgerichtet, Arbeitskräfte aus dem Ausland für Bereiche zu gewinnen, in denen es an Personal fehlt. Über Ausbildungsvisa, die sogenannte Westbalkanregelung oder das Fachkräfteeinwanderungsrecht werden Zugangswege zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen und erweitert. Migration wird dabei ausdrücklich nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes organisiert: Erwünscht ist nur, wer als billige Arbeitskraft oder als zukünftige Fachkraft ausgebeutet werden kann. Die miserablen Arbeitsbedingungen, unter denen die Arbeiter in Branchen wie der Pflege ausgebeutet werden, kommen kaum zur Sprache. Die Arbeitskräfte für solche Tätigkeiten werden aus dem Ausland importiert – die Ausbeutung aber, mit der deutsche Firmen ihre Profite erwirtschaften, bleibt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2026, Seite 5, Inland

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