05.05.2009 / Inland / Seite 4
Schmerzensgeld anrechnungsfrei
Aachen. Schmerzensgeld und darauf gezahlte Zinsen dürfen
Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen auf die Grundsicherung
angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem am
Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Schmerzensgeld
diene nicht der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, sondern dem
Ausgleich immaterieller Schäden und der Genugtuung für
erlittenes Unrecht. Der Schutz des Schmerzensgeldes erfasse auch
die Zinseinkünfte, erklärte die 23. Kammer des
Gerichts.
(AP/jW)
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