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Linnemann: Rente für Pflegende soll bleiben

Berlin. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat eine erste Korrektur des von seiner Vorgängerin vorgelegten Pflegereformkonzepts angekündigt. Es werde bei der Pflegereform keine Kürzung des Rentenversicherungszuschusses für pflegende Angehörige geben, sagte Linnemann in einem Bild-Interview. »Ich ‌möchte bei pflegenden Angehörigen bei der Rente nicht sparen«, sagte der CDU‑Politiker. Er höre aus der SPD, der CSU und der CDU sowie von Kanzler Friedrich Merz Zustimmung. In dem Konzept der früheren Gesundheitsministerin ​und nun Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) war vorgesehen, angesichts des Milliardendefizits in der Pflegeversicherung den Zuschuss für die Rentenversicherung für pflegende Angehörige ‌von 100 Prozent auf 70 Prozent zu kürzen. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2026, Seite 4, Inland

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  • Günter Kursawe aus Kronach 26. Aug. 2026 um 11:18 Uhr
    Pflegende Angehörige brauchen echte Verlässlichkeit statt ständiger Reformunsicherheit. Dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zurücknehmen will, ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt. Wer Tag für Tag einen Angehörigen zu Hause pflegt, entlastet unser Gesundheitssystem und leistet einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. Es ist nicht hinnehmbar, diese wichtige Arbeit ausgerechnet bei der Altersvorsorge finanziell abzuwerten.
    Doch mit einer Ankündigung darf die Debatte nicht beendet sein. Im bisherigen Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 war neben der 30prozentigen Kürzung auch vorgesehen, dass pflegende Angehörige nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Rentenansprüche mehr durch ihre Pflegetätigkeit erwerben können. Damit würde die bisherige Flexirenten-Regelung für Pflegende faktisch beendet.
    Gerade dieser Punkt darf nicht unter den Tisch fallen. Menschen, die auch im Rentenalter Angehörige pflegen und dafür Verantwortung übernehmen, dürfen nicht schlechtergestellt werden. Wer pflegende Angehörige als "Alltagshelden" würdigt, muss ihnen diese Anerkennung auch im Rentenrecht gewähren.
    Es wäre widersinnig, einerseits öffentlich die Bedeutung der häuslichen Pflege zu betonen und andererseits im Kleingedruckten einer Pflegereform die rentenrechtliche Anerkennung dieser Pflege einzuschränken.
    Am Ende zählt deshalb nicht die Ankündigungspolitik, sondern das, was tatsächlich im Gesetz steht. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die geplante 30-prozentige Kürzung endgültig vom Tisch kommt und dass die Möglichkeit für pflegende Angehörige, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch ihre Pflege weitere Rentenansprüche zu erwerben, vollumfänglich erhalten bleibt.
    Pflegende Angehörige brauchen keine wechselnden politischen Versprechen, sondern dauerhafte Rechtssicherheit und echte Anerkennung ihrer Arbeit. Die 30-Prozent-Kürzung muss dauerhaft vom Tisch und die Flexirenten-Regelung für pflegende Angehörige erhalten bleiben.

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