-
29.04.2009
- → Inland
Aufmarschverbot in Hannover bestätigt
Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht
(OVG) hat das Verbot des am 1. Mai in Hannover geplanten
Neonaziaufmarsches bestätigt. In einem am Dienstag in
Lüneburg veröffentlichten Beschluß erklärte
das Gericht das von der hannoverschen Polizei verhängte
Demonstrationsverbot in zweiter Instanz für
rechtmäßig. Bei einer Durchführung seien erhebliche
Gefahren für Personen und Sachen zu erwarten, entschied das
OVG. Angesichts der erwarteten Teilnahme sogenannter Autonomer
Nationalisten sei von entsprechender Gewaltbereitschaft
auszugehen.(AP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland