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Aufmarschverbot in Hannover bestätigt

Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot des am 1. Mai in Hannover geplanten Neonaziaufmarsches bestätigt. In einem am Dienstag in Lüneburg veröffentlichten Beschluß erklärte das Gericht das von der hannoverschen Polizei verhängte Demonstrationsverbot in zweiter Instanz für rechtmäßig. Bei einer Durchführung seien erhebliche Gefahren für Personen und Sachen zu erwarten, entschied das OVG. Angesichts der erwarteten Teilnahme sogenannter Autonomer Nationalisten sei von entsprechender Gewaltbereitschaft auszugehen.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2009, Seite 2, Inland

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