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Bergkamen: Kündigung von Bäckern unwirksam

Dortmund. Zwei wegen eines angeblichen Diebstahls von Brotaufstrich fristlos gekündigte Bäckerei-Mitarbeiter dürfen nach Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund ihren Job behalten. Das Gericht gab am Dienstag den Klagen der beiden Männer statt und verurteilte die Bergkamener Bäckerei dazu, sie weiter zu beschäftigen. Die Kündigung des ersten Mitarbeiters, der Betriebsratsmitglied war, sei schon aus formellen Gründen unwirksam, entschied das Gericht. So sei der Betriebsrat beim ersten Mal fehlerhaft informiert worden: Ihm wurde der Diebstahl eines Brötchens mitgeteilt, während es tatsächlich nur um den Belag gegangen sei. Im zweiten Fall habe keine Interessenabwägung stattgefunden, so das Gericht. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2009, Seite 2, Inland

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