11.03.2009 / Inland / Seite 2
Bergkamen: Kündigung von Bäckern unwirksam
Dortmund. Zwei wegen eines angeblichen Diebstahls von Brotaufstrich
fristlos gekündigte Bäckerei-Mitarbeiter dürfen nach
Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund ihren Job behalten. Das
Gericht gab am Dienstag den Klagen der beiden Männer statt und
verurteilte die Bergkamener Bäckerei dazu, sie weiter zu
beschäftigen. Die Kündigung des ersten Mitarbeiters, der
Betriebsratsmitglied war, sei schon aus formellen Gründen
unwirksam, entschied das Gericht. So sei der Betriebsrat beim
ersten Mal fehlerhaft informiert worden: Ihm wurde der Diebstahl
eines Brötchens mitgeteilt, während es tatsächlich
nur um den Belag gegangen sei. Im zweiten Fall habe keine
Interessenabwägung stattgefunden, so das Gericht. (AP/jW)
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