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02.02.2009
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Zeittafel. Bolivarische Revolution in Venezuela
4. Februar 1992: Von Hugo Chávez geführter Versuch, Carlos Andrés Pérez zstürzen
6. Dezember 1998: Hugo Chávez wird als Kandidat des »Patriotischen Pols« mit 57 Prozent der Stimmen zum Präsidenten gewählt
2. Februar 1999: Chávez legt den Amtseid auf die „dem Untergang geweihte“ Verfassung ab
15. Dezember 1999: Die neue Verfassung wird in einer Volksabstimmung mit mehr als 71 Prozent der Stimmen angenommen
30. Juli 2000: Chávez wird mit fast 60 Prozent der Stimmen als Präsident bestätigt
10. Dezember 2001: Generalstreik der Opposition gegen 49 Gesetze, darunter solche gegen Großgrundbesitz u.a.
11. April 2002: Staatsstreich gegen Chávez, der Präsident wird gefangengenommen
13. April 2002: Volksaufstand gegen die Putschisten, Chávez kehrt nach nur 48 Stunden in sein Amt zurück
2. Dezember 2002: Beginn eines zweimonatigen Generalstreiks – tatsächlich eine gezielte Sabotage der Erdölindustrie – gegen die Regierung
15. August 2004: Referendum über eine vorzeitige Abberufung des Präsidenten. Chávez wird mit großer Mehrheit im Amt bestätigt
30. Januar 2005: Beim Weltsozialforum in Porto Alegre spricht Chávez erstmals öffentlich vom Sozialismus
7. August 2005: Weltfestspiele der Jugend und Studierenden in Caracas
3. Dezember 2006: Chávez wird mit großer Mehrheit wiedergewählt. Kurz darauf schlägt er die Gründung der Vereinten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV) vor
28. Mai 2007: Die Sendelizenz des Kommerzsenders RCTV wird nicht verlängert. Auf den Frequenzen geht das erste öffentlich-rechtliche Fernsehen Venezuelas auf Sendung: TVes
2. Dezember 2007: Eine von Chávez vorgeschlagene Verfassungsreform wird knapp abgelehnt
23. November 2008: Bei den Regionalwahlen wird die PSUV landesweit stärkste Partei, verliert aber die Hauptstadt Caracas
15. Februar 2009: Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung, um die mehrfache Wiederwahl aller gewählten Vertreter zermöglichenAndré Scheer
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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