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Steuer auf Rente verfassungsgemäß

München. Die nachgelagerte Besteuerung der Rente ist verfassungsgemäß. Die 2005 eingeführte Regelung sei nicht zu beanstanden, erklärte der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in München. Im konkreten Fall hatte ein freiberuflich tätiger Anwalt geklagt, der seit 2001 Rente bezieht. Der Kläger argumentierte, daß er die Einzahlungen für seine Rente aus versteuertem Einkommen geleistet habe und durch die Regelung schlechter gestellt werde als ein Angestellter, der den Arbeitgeberanteil der Renteneinzahlungen steuerfrei erhalten habe. Der BFH sah hierin kein Problem. Da es um hochkomplexe Lebenssachverhalte gehe, müsse dem Gesetzgeber eine Generalisierung der Regelungen zugestanden werden. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2009, Seite 2, Inland

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