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Agentenprozess: Haft und Freisprüche

Stuttgart. Wegen Agententätigkeit im Auftrag Russlands hat das OLG Stuttgart einen 30jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, beteiligte er sich an der Ausspähung von Pakettransportwegen in Richtung Ukraine. Weil die Strafe durch die Untersuchungshaft bereits als verbüßt gilt, kam der Mann frei. Zwei Mitangeklagte sprach das Gericht frei. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie an einem von einer staatlichen russischen Stelle veranlassten Versand von zwei Paketen mit GPS-Trackern über den ukrainischen Paketdienst Nova Post mitwirkten, um mögliche Sabotageaktionen abzuklären. Nicht nachweisbar sei, dass es schon entsprechende konkrete Pläne gab und die Beschuldigten in diese eingeweiht gewesen seien. Nur im Fall des Verurteilten ging das Gericht von einer vorsätzlichen Beteiligung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2026, Seite 4, Inland

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