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Arznei muß selbst bezahlt werden
Kassel. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen rezeptfreie Arzneimittel weiter aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Ausschluß dieser Medikamente aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Bei einem Preis von durchschnittlich elf Euro bleibe die Belastung für die Versicherten zumutbar.
Durch das Gesetz sparten die gesetzlichen Kassen allein im Jahr des Inkrafttretens mit 1,4 Milliarden Euro deutlich mehr, als vom Gesetzgeber erwartet. (AFP/jW)
Durch das Gesetz sparten die gesetzlichen Kassen allein im Jahr des Inkrafttretens mit 1,4 Milliarden Euro deutlich mehr, als vom Gesetzgeber erwartet. (AFP/jW)
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