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Heß-Kundgebung ­endgültig verboten

Karlsruhe. Der von Neonazis für den kommenden Samstag geplante Gedenkmarsch für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel bleibt auch in diesem Jahr verboten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Es wies damit einen Eilantrag gegen das vom Verwaltungsgericht Bayreuth verhängte Verbot zurück. Nach Auffassung der dortigen Richter sollte auf der Veranstaltung die Naziherrschaft gebilligt oder sogar verherrlicht werden.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.08.2008, Seite 2, Inland

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