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Echte Fahrtkosten statt Pauschale

München. Auch bei einer Fortbildung, die sich über mehrere Jahre erstreckt, muß das Finanzamt die Fahrtkosten in voller Höhe als Reisekosten anerkennen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München bekannt gegebenen Urteil. Ein technischer Angestellter aus Hessen hatte von 2000 bis 2004 einen Fortbildungskurs zum Werkzeugkonstrukteur belegt. In seiner Steuererklärung für 2003 machte er Reisekosten von 30 Cent je Kilometer geltend. Das Finanzamt erkannte nur die deutlich geringere Entfernungspauschale an – zu Unrecht, wie der BFH entschied.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2008, Seite 5, Inland

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