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Gerichtshof rügt Sachsens Regierung

Leipzig. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Landesregierung wegen des bisherigen Verfahrens zur Verteilung der EU-Fördermittel gerügt. Das Kabinett sei seiner Informationspflicht gegenüber dem Landtag nicht hinreichend nachgekommen, teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit. Es gab damit einer Verfassungsklage der Grünen-Fraktion teilweise recht. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.04.2008, Seite 5, Inland

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