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Aus: Ausgabe vom 02.04.2008, Seite 2 / Inland

Bayern entschärft Gesetz zu Onlinedurchsuchung

München. Die bayerische Regierung hat ihr Onlinedurchsuchungsgesetz entschärft. In die am Dienstag vom Ministerrat beschlossene Fassung seien Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingearbeitet worden, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München. Das höchste deutsche Gericht hatte am 27. Februar mit einem Grundsatzurteil hohe Hürden für die Durchsuchung aufgestellt. In der Neufassung des Entwurfes gebe es weniger Straftaten, deretwegen durchsucht werden könne, sagte Herrmann. Die Genehmigung werde jetzt nicht mehr von einer Landtagskommission, sondern von einem Richter erteilt. (AP/jW)