Zum Inhalt der Seite

Pendlerpauschale bleibt gekürzt

Berlin. Die Bundesregierung sieht bei der Pendlerpauschale derzeit keinen Handlungsbedarf. Zunächst müsse die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Herbst zu der Neuregelung abgewartet werden, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Dienstag in Berlin. Seit Anfang 2007 gilt die steuerliche Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer. CSU-Chef Erwin Huber forderte kurz vor Ostern die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. (ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!