Zum Inhalt der Seite

Urteil gegen Diskriminierung

Hamburg. Kirchliche Dienstherren dürfen Angehörige anderer Religionen bei der Vergabe bestimmter Arbeitsstellen nicht wegen ihrer Glaubensrichtung benachteiligen. In einem am Montag veröffentlichten Beschluß verurteilte das Hamburger Arbeitsgericht das Diakonische Werk Hamburg deshalb zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von drei Monatsverdiensten an eine Deutsch-Türkin, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das zur Nordelbischen Evangelisch-lutherischen Kirche gehörende Sozialwerk hatte die nach eigenen Angaben nicht praktizierende Muslimin bei ihrer Bewerbung auf eine von Bund und EU fremdfinanzierte Stelle als Sozialpädagogin in einem Projekt zur beruflichen Integration von Migranten wegen ihrer Religion abgelehnt.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 05.02.2008, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!