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Analysen: Argumente des Tribunals

»Die politische Klasse hat sich dem Druck der Konzerne und internationalen Finanzmärkte gebeugt. Rolf E. Breuer, der frühere Vorstandssprecher der Deutschen Bank, meinte, die Finanzmärkte seien quasi die fünfte Gewalt in der Demokratie. (...) Die Entscheidungen der Kapitaleigner würden die Regierungen dazu bewegen, Steuern, Löhne und Sozialabgaben zu senken, die Gewerkschaften in Schach zu halten sowie möglichst wenige Maßnahmen der Umverteilung zu ergreifen.«

Friedhelm Hengsbach (katholischer Sozialethiker, Nell-Breuning-Institut, Frankfurt am Main)

»Auch unter demokratischer Herrschaft können Gesetze beschlossen werden, die inhuman, ungerecht und unsozial sind und keine Legitimität in Anspruch nehmen können. Kriterien für illegitimes Recht sind Geist und Sinn unserer Verfassungen und der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte. Schwerwiegende Verletzungen dieser politischen, bürgerlichen und sozialen Grund- und Menschenrechte durch staatliche Gesetzgebung bedingen das Recht und die Pflicht aller Bürger zum politischen Widerstand (...).«

Thomas von Freyberg (Institut für Sozialforschung, Universität Frankfurt/M.)


»Die Hartz-IV-Gesetze verletzen das Sozialstaatsgebot der Verfassung. (…) Die Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber, eine Sozialordnung aktiv zu gestalten, in der der Hilfesuchende nicht als Untertan behandelt wird, sondern als Bürger.

Hartz-IV-Gesetze verstoßen gegen die Menschenrechte (...), gegen Artikel 23, Absatz 3, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der UN-Menschenrechtskonvention, wonach ausreichend entlohnte Arbeit Bedingung für ein würdevolles Leben ist.

Die Ein-Euro-Jobs sind verfassungswidrig! Zwangs- und Pflichtarbeit sind nach internationalem Recht (...) verboten. Wenn das Grundgesetz sagt, niemand darf zu einer Arbeit gezwungen werden (Grundgesetz-Artikel 20), verstoßen Ein-Euro-Jobs gegen die Verfassung.«

Helmut Angelbeck (ver.di-Erwerbslosenausschuß Südhessen) (gd)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.01.2008, Seite 3, Schwerpunkt

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