-
21.01.2008
- → Inland
Mügelner Hetzjagd jetzt vor Landgericht
Leipzig. Die pogromartige Hetzjagd auf Inder im August im sächsischen Mügeln beschäftigt nun auch das Landgericht in Leipzig. Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil des Amtsgerichts Oschatz vom 4. Dezember 2007 Berufung bei der nächsthöheren Instanz eingelegt, sagte ein Sprecher der Behörde am Wochenende in Leipzig auf ddp-Anfrage. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass gegen Frank D. eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ausgesprochen werde. Das Amtsgericht hatte D. zu acht Monaten verurteilt. (ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland