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Bundesgerichtshof schützt Spielsüchtige

Karlsruhe. Kasinos müssen ab sofort Eingangskontrollen durchführen, um gesperrte Spielsüchtige am Zutritt zu hindern. Andernfalls drohen ihnen Schadenersatzforderungen, wenn die Betroffenen ihr Geld verlieren. Mit der am Donnerstag verkündeten Entscheidung erweiterte der Bundesgerichtshof die Kontrollpflichten von Spielbanken. Zur Begründung hieß es, die Ausweiskontrollen seien zumutbar und würden den wirtschaftlichen Betrieb nicht nennenswert beeinflussen. Allerdings sieht der ab 2008 gültige neue Staatsvertrag zum Glücksspiel bereits umfassende Personenkontrollen vor.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.11.2007, Seite 4, Inland

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